Liturgische Kleidung

Liturgische Kleidungstücke sind meistens Übergewänder, die die Trägerinnen als Leitungspersonen in ihrer Rolle im Gottesdienst erkennbar machen. Einige Liturgen lehnen das Tragen eines solchen Gewandes bewusst ab, um sich nicht zu sehr von den restlichen Gemeindegliedern abzuheben. Meistens tragen sie dann einen Anzug, bzw. Blazer oder andere angemessene Kleidung.

Der reformierte Talar ist ursprünglich ein schwarzes Gelehrtengewand, das in einigen Ländern auch von Juristen vor Gericht getragen wird. Er wird in den reformierten Kirchen der Schweiz meistens mit gespaltenem Bäffchen getragen (anders in Deutschland). Eine regionale Variante des Talars ist die Scaletta, ein schwarzer Umhang, der mehrheitlich in Graubünden über einen Anzug getragen wird. Das Tragen eines Talars oder anderer liturgischer Kleidung ist meist in der Kirchenordnung geregelt.

In vielen reformierten Gemeinden weltweit, in der Westschweiz und mancherorts auch in der Deutschschweiz tragen Liturgen eine Albe. Die Albe ist ein weisses oder graumeliertes Gewand, über das weitere Gewänder und Umhänge (Stolen) getragen werden können. Es findet in der Gegenwart nur noch in liturgischen Zusammenhängen Verwendung. Manche Liturginnen beschränken sich auf das Tragen eines Kreuzes über der Albe, zuweilen werden auch Stolen in der dem Kirchenjahr entsprechenden Farbe getragen (siehe Kirchenjahr). Priesterliche Ornate und Kopfbedeckungen zur Albe sind hingegen unüblich.